Insassenunfallversicherung
Erstklassiger Schutz
Die Insassenunfallversicherung (PAI) unseres Partners AIG bietet dem Fahrer und allen Fahrzeuginsassen des Mietwagens umfassenden Schutz.Erkundigen Sie sich bei Abholung Ihres Fahrzeugs am Schalter nach der PAI.
Versicherungsleistungen im Überblick
- Was ist gedeckt?
- Insassenunfallversicherung (PAI)
- Folgen eines Unfalls
- Bis zu 40.000 € pro versicherter Person
(im Todesfall, bei Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht oder bei vollständiger Invalidität) -
- Unfallbedingte Behandlungskosten
- 2.000 € pro versicherter Person
- Notfallbehandlung und Krankentransport
- Jeweils anfallende Kosten
- Gepäck
- Bis zu 6.000 € pro Fahrzeug, mit gewissen Einschränkungen für Personenwagen
- Unvorhergesehene Ausgaben wie Unterkunftskosten
- Bis zu 500 €
- Ersatz von Haus-/Hotelschlüsseln
oder Auswechseln von Schlössern - Bis zu 500 €
Versicherungsbedingungen PAI
Die nachstehende Kurzübersicht umfasst nur die wichtigsten Punkte. Eine Ausfertigung der kompletten Police erhalten Sie auf Wunsch von unserer Zentrale.
- Der Versicherer leistet u. a. nicht bei nachweislichem Alkohol- oder Drogeneinfluss, Schwangerschaft, Teilnahme an Rennen oder Verletzung der Avis Mietvertragsbedingungen.
- Für die medizinische Notfallbehandlung gilt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 70 € pro Person.
- Im Diebstahlsfall muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bitte verlangen Sie eine Ausfertigung Ihrer Anzeige oder eine schriftliche Bestätigung und, falls diese nicht ausgestellt werden k önnen, zumindest das Aktenzeichen.
- Schadensfälle müssen auf jeden Fall sofort bei der nächstgelegenen Mietstation gemeldet werden.
- Dieser Versicherungsschutz ist in allen Ländern gültig, in die Sie gemäß Ihrem Avis Mietvertrag einreisen dürfen.
- Die Summen des Abschnitts Insassenunfallschutz gelten uneingeschränkt und zusätzlich zu sonstigen Unfall- oder Lebensversicherungspolicen, die evtl. für die Insassen des Mietfahrzeuges abgeschlossen sind.
- Sollten in Bezug auf die anderen Abschnitte dieser Police weitere Deckungen bei anderen Versicherern für den Fahrer oder die Insassen des Avis Fahrzeuges bestehen, so steht es diesen frei, ihre Ansprüche entweder bei der jeweiligen Versicherung oder bei Avis einzureichen.
- Gepäckstücke sind nur dann versichert, wenn das Fahrzeug bei Verlassen stets verriegelt wird und die Gepäckstücke im Kofferraum aufbewahrt werden. Gewisse persönliche Gegenstände sind nicht versichert, wie z. B. Bargeld, persönliche Dokumente, Reisepässe etc.
- Pro gestohlenem Gegenstand werden maximal 350 € erstattet.